Ein Bagatellschaden bezieht sich auf einen Schaden, der so gering ist, dass er unterhalb einer bestimmten Grenze liegt. Diese Grenze variiert je nach Rechtsprechung und kann sich auf den finanziellen Wert des Schadens oder den Grad der Beeinträchtigung beziehen. In Deutschland gibt es keine genaue gesetzliche Definition für Bagatellschäden. Allerdings wird in der Regel ein Schaden als Bagatellschaden angesehen, wenn er unterhalb von 750 Euro liegt, die je nach Gerichtsbarkeit unterschiedlich sein kann.
Wie erkenne ich einen Bagatellschaden?
Für Laie ist ein Bagatellschaden meist schwer zu erkennen. Selbst ein Parkrempler ist meist kein Bagatellschaden mehr. Deshalb empfiehlt es sich immer nach einen Unfall einen Rat durch einen Kfz-Gutachter zu holen.
Wer zahlt den Gutachter?
Bei einem Bagatellschaden, weigern sich Versicherungen einen Kfz-Gutachter zu bezahlen. Hier verweisen Versicherungen meist auf einen Kostenvoranschlag hin, da dieser für die Versicherung kostengünstiger ist. Deshalb ist es wichtig, mit dem Kfz-Gutachter im vorhinein zu klären, ob ein Bagatellschaden vorliegt oder nicht.
Falls ein Bagatellschaden vorliegt, erstellen Kfz-Gutachter in der Regel auch Kostenvoranschläge. Diese akzeptiert die Versicherung und kommt für die Kosten des Kostenvoranschlags auf.